Vortrag "Acker & Ansitz" – Landwirtschaft und Jagd im Dialog

Am 19. Januar 2026 hat das Landwirtschaftsamt Enzkreis zur Veranstaltung „Acker & Ansitz – Austausch von Landwirtschaft und Jagd“ in den Räumlichkeiten der Firma Klink eingeladen.

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Gastgeber Herr Klink sorgte in der Pause mit Thüringer Bratwürsten und Getränken für eine sehr gute und reibungslose Bewirtung der Teilnehmenden. Ziel der Veranstaltung war es, den Austausch zwischen Landwirtinnen und Landwirten und den Jägerinnen und Jägern im Enzkreis zu fördern, um gemeinsam über Lebensräume für Wildtiere, zugehörige Fördermöglichkeiten und den Umgang mit Wildschäden zu sprechen und zu diskutieren.

Lebensräume für Wildtiere stärken – Vorstellung verschiedener Fördermöglichkeiten

Im Mittelpunkt des Vortrags stand die Frage, wie landwirtschaftliche Flächen gestaltet werden können, dass sie sowohl zur Produktion regionaler Lebensmittel beitragen und gleichzeitig Lebensraum für Wildtiere bieten als Rückzugs- und Äsungsflächen.

In diesem Zusammenhang wurden verschiedene ackerbauliche Maßnahmen vorgestellt, die im Rahmen der Öko-Regelungen und des FAKT II Programmes unterstützt werden. Beispielsweise wurde die Anlage von ein- und mehrjährigen Blühflächen, Altgrasstreifen oder auch die Ansaat von Wildpflanzenmischungen zur Verwertung in der Biogasanlage angesprochen. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann ein positiver Beitrag für die Artenvielfalt und deren Förderung geleistet werden, besonders für das Niederwild. Die Referentinnen und Referenten machten deutlich, dass sich mit passender Maßnahmenwahl sowohl ökologische Effekte als auch betriebswirtschaftliche Vorteile erzielen lassen und ermutigten Betriebe, die angebotene Beratung in Anspruch zu nehmen.

Umgang mit Wildschäden

Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags lag auf Wildschäden, insbesondere durch Schwarzwild und Vogelschäden. Erläutert wurden rechtliche Grundlagen, Meldefristen und Vorgehensweisen ebenso wie praktische Möglichkeiten zur Schadensvermeidung. Von übergeordneter Bedeutung ist eine offene und ehrliche Kommunikation zwischen Bewirtschaftern und Jagdausübungsberechtigten sowie im Vorfeld abgestimmte Wildschadensverhütungsmaßnahmen. Zudem wurde das Verfahren bei Krähenschäden und die Rolle der zuständigen Stellen im Enzkreis vorgestellt.

Für weitergehende Informationen und eine betriebsindividuelle Beratung steht Ihnen die Pflanzenbauberatung des Landwirtschaftsamtes Enzkreis jederzeit gerne zur Verfügung.
 

Franziska Fuchs – Telefon: 07231/308-1806 E-Mail: Franziska.Fuchs@enzkreis.de

Ebenso informierte Herr Benjamin Gut vom Landesjagdverband (LJV) über aktuelle Projekte und Fördermöglichkeiten im Bereich Niederwildschutz.

Im Mittelpunkt des Vortrags stand die sogenannte Niederwildallianz, deren Ziel es ist, Lebensräume für Arten wie Rebhuhn, Fasan und Hase nachhaltig zu verbessern. Dabei wurden insbesondere drei Einflussfaktoren hervorgehoben: Witterung, Prädatorenbejagung und Bepflanzung – wobei die letzten beiden Faktoren durch jagdliches und landwirtschaftliches Handeln am ehesten gesteuert werden können. Für die Anlage entsprechender Blüh- und Deckungsflächen ist vorgesehen, Sammelanträge für geeignete Samenmischungen zu stellen; die Antragsstellung soll künftig online erfolgen, wird derzeit eingerichtet und von Förderprogrammen des LJV begleitet.

Gut ging zudem auf aktuelle Erkenntnisse zur Raubsäugerprädation ein und verwies unter anderem auf eine Telemetriestudie von Gottschalk aus dem Jahr 2014, nach der Raubsäuger den größten Anteil an den Verlusten bestimmter Niederwildarten haben, während Beutegreifer aus der Luft einen deutlich geringeren Anteil ausmachen. Dabei wurde deutlich, dass Arten wie Dachs, Waschbär und Marder unterschiedliche Lebensraumstrukturen nutzen und entsprechend differenziert bejagt und gemanagt werden müssen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Abends war die Fangjagd. Vorgestellt wurden verschiedene Fallentypen und deren sachgemäße Anwendung, angefangen bei Kastenfallen aus Massivholz und Blech bis hin zu Betonfallen. Besonders betont wurde der Einsatz moderner Melder, die eine tierschutzgerechte Kontrolle erleichtern, die vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrollen jedoch nicht vollständig ersetzen. Zudem wurde auf rechtliche Rahmenbedingungen hingewiesen, etwa die Notwendigkeit verplombter Fallen, die Abstimmung zugelassener Köder mit der Jagdbehörde sowie Fördermöglichkeiten für den Fallenbau.

Zur Bestandsregulierung empfahl Gut, die Fang- und Jagdaktivitäten insbesondere im Februar zu intensivieren, um die Hauptwilddichte vor Beginn der Setzzeit deutlich zu reduzieren. Ergänzend zur Ansitzjagd wurde die Pirsch als wirkungsvolles, aber verantwortungsvolles Instrument dargestellt, das nur von erfahrenen und ausgewählten Jägerinnen und Jägern durchgeführt werden sollte, um Wild nicht unnötig zu beunruhigen. Der Einsatz von Kameras an Wechseln kann dabei helfen, Bewegungsmuster besser zu erkennen und Jagdmaßnahmen zielgerichtet zu planen.
Neben der Raubwildbejagung wurde auch auf ergänzende Artenschutzmaßnahmen eingegangen. Dazu zählen unter anderem Feldvogelfütterung über geeignete Futterautomaten sowie die Anlage kleiner Gewässer und Teiche als zusätzliche Lebensräume. Ein durchdachtes Monitoringkonzept – etwa mittels nächtlicher Zählungen mit Scheinwerfer, bei denen sich die Aufgaben auf Fahren, Leuchten und Dokumentation aufteilen – wurde als wichtige Grundlage genannt, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und künftige Schritte datenbasiert planen zu können.