Aktion Fellwechsel im Hegering IV

Ab dem 15.11 kann im Hegering IV das erlegte Raubwild für die Aktion Fellwechsel verwendet werden.

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Ab dem 15.11 kann im Hegering IV das erlegte Raubwild für die Aktion Fellwechsel verwendet werden. Die Richtlinien, die in der „Jagd in BW“ veröffentlicht wurden, sind dabei zu beachten. Sie können auch auf der Internetseite des LJV eingesehen werden. Die Tiefkühltruhe zur Einlagerung befindet sich in der Wildverwahrstelle (Konfiskatraum) Straubenhardt Conweiler, Steinbeisstraße 10, die vom Hegering 4 betreut wird. Der Hegeringleiter hat für ausreichende Lagerkapazität gesorgt. Wer keinen Chip zur Toröffnung hat und nach den Richtlinien des LJV erlegtes Raubwild abgeben will, kann sich bei Walter Großmann Tel. 0160 911 847 65 melden. Diese nachhaltige Verwertung der Bälge sollte tatkräftig unterstützt werden.